Gesundschrift und kranke Kinder, wo sind die Grenzen?

Schnupfen, Husten, entzündete Augen, Fieber, Hautausschlag, Durchfall, Erbrechen…

Auch mit eher harmlosen grippale Infekte sollten Kinder nicht die Kita besuchen. Zum einen, damit sich die anderen Kinder/Personal möglichst nicht anstecken, zum anderen, damit das Kind selbst die notwendige Zuwendung, Ruhe und Behandlung erhält, um bald wieder gesund zu sein.

Leider erleben wir es  oft, dass Eltern ihr Kind in die Kita bringen, obwohl es zum Beispiel stark hustet, nachts Fieber hatte oder erbrochen hat. Erkrankt ein Kind während seines Aufenthalts in der Kita – es bekommt bspw. Fieber, hustet langanhaltend stark oder erbricht sich -, muss es schnellstmöglich abgeholt werden: Fiebernde und/oder ansteckende Kinder dürfen nicht in der Kita betreut werden.  Allgemein sind 8 bis 12 Infekte pro Jahr durchaus normal.

 

Ansteckende Krankheiten und Meldepflicht

In § 34 Infektionsschutzgesetz wird aufgelistet, bei welchen ansteckenden Krankheiten jemand im Erkrankungsfall oder bei Verdacht eine Gemeinschaftseinrichtung solange nicht besuchen darf, bis nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr gegeben ist. Das betrifft zum Beispiel Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach und Windpocken und gilt auch bei Kopflausbefall. Für Kinder unter sechs Jahren gilt der vorübergehende Ausschluss auch, wenn sie an einem möglicherweise ansteckenden Brechdurchfall erkrankt oder dessen verdächtig sind. 

 

  • 36,5 bis 37,5° Celsius: normale Körpertemperatur eines gesunden Kindes
  • 37,6 bis 38,2° Celsius: erhöhte Temperatur
  • Ab 38,3° Celsius: Fieber
  • Ab 39° Celsius: hohes Fieber

  

Wann bei einem grippalen Infekt ein Arztbesuch dringend ist:

  • Wenn Ihr Kind einen schlechten Allgemeinzustand zeigt und z.B. teilnahmslos/apathisch ist.
  • Wenn Ihr Kind fiebert.
  • Wenn Husten oder Schnupfen länger als eine Woche unvermindert andauern, sich verschlimmern oder wenn sich plötzlich hohes Fieber entwickelt.
  • Wenn Ihr Kind heiser wird, Atembeschwerden hat, schnell atmet/über Schmerzen klagt.
  • Bei Symptomen wie Durchfall oder Erbrechen.
  • Wenn das Schnupfensekret gelblich-grünlich wird.
  • Wenn Ihr Kind Ohrenschmerzen hat.
  • Wenn Ihr Kind zu den Halsschmerzen plötzlich hohes Fieber bekommt, oder Sie gelbe Eiterpünktchen auf den Mandeln sehen können.
  • Hautausschlag, denn dann besteht der Verdacht auf Scharlach, Masern oder Windpocken.
  • Wenn Ihr Kind sehr häufig und/oder über einen langen Zeitraum Schnupfen/Husten hat, da es sich um eine Allergie handeln könnte.

 

Wenn Kinder aus unserer Kita nach Hause geschickt werden aufgrund von:

  • Durchfall/Erbrechen
  • Fieber
  • Hautausschlag
  • Verletzungen
  • akuter langanhaltender, quälender Husten
  • allergische Reaktionen
  • Apathie/schlechter Allgemeinzustand
  • Binderhautentzündung (eitrige, rote Augen)

dürfen die Kinder nur mit ärztlichem Attest über die Unbedenklichkeit der Wiederaufnahme vom Kinderarzt  angenommen werden. Ihr Kind muss mindestens 24 Stunden durchweg fieberfrei sein ohne Medikamente. Kinder, die sich übergeben oder Durchfall haben dürfen frühestens 48  Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall die Kita wieder besuchen.

 

Sollten oben genannte Erkrankungen zu Hause auftreten, darf ein krankes Kind auch nicht in der Kita abgegeben werden, um das Anstecken anderer Kinder/Erzieher zu vermeiden. 

 

Wichtig: Es werden keine Medikamente jeglicher Art im Haus verabreicht. Auch dürfen Kinder sich nicht selbst Medikamente verabreichen! Ausnahmefälle: sollte eine akute Allergie vorliegen, die ein Eingreifen unabdingbar macht (z.B. Erdnussallergie, Wespenstiche etc.), wird eine Bescheinigung des Kinderarztes benötigt sowie ein Termin im Büro vereinbart. Hierbei wird über die Art der Medikamente, Dosierung, Lagerung und Verhalten aufgeklärt und Protokoll geführt.

 

Generell müssen die Kinder bei Krankheit/Fehlen in der Kita abgemeldet werden. Nach 10 Tagen unentschuldigten Fehlens sind wir als Einrichtung verpflichtet das Jugendamt zu informieren.

 

Alle Eltern sind dazu verpflichtet, ansteckende Krankheiten der Kita zu melden.

 Wir hoffen, dass sich alle Eltern an die, doch eigentlich selbstverständlichen Regeln halten.

Zum Wohle Ihrer Kinder und des Kita-Personals.