Die
Hausordnung
ist für alle Einrichtungen der

gültig.
- Öffnungszeiten und Schließzeiten
Unsere Einrichtungen sind von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit erfolgt je nach Vorlage des individuellen Kitagutscheines eine entsprechende Betreuung. Eine Betreuung über die Öffnungszeiten bzw. über die im Kitagutschein beschiedenen Betreuungsstunden werden den Eltern in Rechnung gestellt (5,00 € je angefangener Viertelstunde).
Zu bestimmten Zeiten der Schließung der Einrichtungen, erfolgt eine Betreuung ausschließlich bei vom Arbeitgeber erfolgter Bescheinigung darüber, dass die Eltern in dieser Zeit keinen Urlaub gewährt bekommen. Für diesn genannten Zeitraum erfolgt jeweils eine aktuelle Bedarfsabfrage.
Darüber hinaus ist die Kita berechtigt an weiteren Tagen, ohne die Gewährung einer Notbetreuung, zu schließen (Brückentage oder Teamfortbildungen). Diese sind dem jährlich, spätestens im November veröffentlichten aktuellen Jahresplan zu entnehmen.
- Übergabe der Aufsichtspflicht/ Betriebsfremde Personen/Aufenthalt auf dem Kitagelände
Eltern bzw. Bring-/Abholberechtigte haben die Bring-/Abholsituation in einem angemessenen zeitlich begrenzten Rahmen zu halten. Sobald ein Elternteil/Abholberechtigte sein Kind vom Erzieher in Empfang genommen hat, geht die Aufsichtspflicht auf die Eltern/Abholberechtigten über.
Abgeholte Kinder und deren Aufsichtspersonen sollten in entsprechend angemessen kurzer Zeit die/den Gruppenräume/Garderoben/Garten verlassen, um den Kitaalltag der noch nicht abgeholten Kinder nicht zu stören.
Bei einer Abholung des Kindes durch Personen, die keine Dauervollmacht durch die Erziehungsberechtigten haben, muss eine Tagesvollmacht ausgestellt werden. Bei der Abholung des Kindes durch eine minderjährige Person, beispielsweise Geschwister, setzten wir ein Mindestalter von 13 Jahren fest, um die Sicherheit des abholenden Kindes zu maximieren.
Es ist beim Verlassen des Grundstücks unbedingt darauf zu achten, alle Tore und Türen ordnungsgemäß zu schließen. Dies dient der Sicherheit aller Kinder!
Eine Teilnahme betriebsfremder Personen am Kita-Alltag ist nur mit Zustimmung der Einrichtungsleitung möglich.
- Kleidung der Kinder/Mitbringen anderer Utensilien
Die Kinder sollen zweckmäßig und der Witterung entsprechend gekleidet in die Einrichtung kommen.
Die Kinder gehen bei jeder Witterung ins Freie. Um Verwechslungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Kleidung zu beschriften. Bitte beachten Sie, dass das Tragen von Schmuck Ihr Kind gefährden kann. Wir empfehlen, während der Tagesbetreuung komplett auf Schmuck zu verzichten. Schnüre, Kordeln, Ketten, Schlüsselbänder u. ä. stellen eine Unfallgefahr dar und sind daher grundsätzlich verboten.
Fahrräder, Roller und ähnliche Fahrzeuge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Auf dem Gelände der Einrichtung ist das Fahren aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Privates Spielzeug ist im Kitaalltag nicht erwünscht. Ausnahmen stellen hier ggf. im Wochenplan festgelegte Spielzeugtage dar. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor, mitgebrachte Gegenstände bei Bedarf vorübergehend aufzubewahren, um einen reibungslosen Ablauf des Alltags zu gewähren.
Das Mitbringen, Verteilen und Lagern jeglicher Art von Lebensmitteln ist in der Einrichtung untersagt. Ausnahmen können ggf. bei Feiern gegeben sein, sind jedoch stets mit dem zuständigen Personal zu besprechen.
Die Haftung der Kindertagesstätte, sowie ihrer Mitarbeitenden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Morgenkreis/Ruhephase
Um 9:00 Uhr beginnt in den Gruppen der Morgenkreis. Dabei handelt es sich um ein elementares pädagogisches Angebot. Die Kinder sollten bis spätestens zu diesem Zeitpunkt gebracht werden.
Um die Abläufe nicht zu stören, ist während des Morgenkreises keine Übergabe von Kindern möglich. In Einzelfällen können Ausnahmeregelungen mit den Gruppenerziehern getroffen werden.
In der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr findet in unseren Einrichtungen die Mittagsruhe statt. Um den Kindern die notwendige Erholung zu ermöglichen, bitten wir darum, die Ruhrzeiten zu respektieren und das Abholen oder Bringen möglichst außerhalb dieser Zeiten zu planen.
Das individuelle Schlaf- und Ruhebedürfnis der Kinder wird von uns respektiert und geschützt.
- Erkrankung eines Kindes/Unfall/Sonstige Fehlzeiten
Kinder, die krank sind oder Krankheitssymptome (z.B. Fieber, Erbrechen, Durchfall usw.) zeigen, dürfen die Einrichtung nicht besuchen.
Sollte sich ein Kind während der Betreuungszeit verletzen oder erkranken, werden die Personensorgeberechtigten umgehend informiert. Das Kind ist dann zeitnah abzuholen und gegebenenfalls ärztlich vorzustellen. In dringenden Fällen wird eine medizinische Versorgung veranlasst.
Bei allen Erkrankungen, die dem Infektionsschutzgesetz und demnach der Meldepflicht beim Gesundheitsamt unterliegen, erfolgt die Wiederaufnahme und Betreuung nur nach vorliegender ärztlicher Bescheinigung über die Genesung und Ansteckungsfreiheit.
Meldepflichtige Erkrankungen, auch in der Familie des in der Einrichtung betreuten Kindes, sind unverzüglich der Leitung zu melden. Es obliegt darüber hinaus der Einrichtung, auch bei nicht meldepflichtigen Erkrankungen mit wiederkehrenden Symptomen das Kind nur bei Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung/elterlichen Selbstauskunft wieder aufzunehmen.
Medikamente werden in der Einrichtung nicht verabreicht.
Wir verweisen hier darüber hinaus auf die Beachtung unseres Merkblattes „Kranke und gesunde Kinder – wo sind die Grenzen“.
Bitte informieren Sie die Kita möglichst frühzeitig, wenn ihr Kind krankheitsbedingt, aufgrund von Urlaub oder aus anderen Gründen nicht die Einrichtung besuchen wird. Die Abmeldung erfolgt über die Kita-App.
Kinder die der Einrichtung länger als zehn Tage unentschuldigt fernbleiben, müssen der Kitaufsicht gemeldet werden.
Es wird empfohlen, dass Kinder während eines Kitajahres einen Jahresurlaub von mindestens zwei zusammenhängenden Wochen verbringen sollten.
Alle Kinder der Einrichtungen sind während ihres Aufenthalts, sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg durch die Unfallkasse Berlin unfallversichert.
- Veranstaltungen und Termine
Im November eines jeden Jahres wird der Jahresplan für das darauffolgende Jahr beschlossen. Dieser enthält wichtige Termine wie: Schließzeiten, Feste und Veranstaltungen, Fototermine, Projekte und Aktionen.
Bei Festen die gemeinsam mit Kindern und ihren Eltern stattfinden, obliegt den Eltern die Aufsichtspflicht für ihr/e Kind/er während der Veranstaltung.
Der Jahresplan ist der Kita-App zu entnehmen, aber auch in den Gruppen zu finden.
Unbedingt bitten wir zu beachten, dass monatlich eine Teamsitzung sowie ein Nachmittag für pädagogische Dokumentationsarbeit stattfindet.
Die Teamsitzungen finden aktuell jeweils an einem festgelegten Dienstag im Monat statt. Die Kinder sind an diesem Tag bis 15:45 Uhr abzuholen.
Die Termine der pädagogischen Dokumentationsarbeit entnehmen Sie bitte dem Kalender.
- Zusammenarbeit Eltern/Elternversammlungen/Elternvertreter
Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischem Personal ist eine wichtige Grundlage für das Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder. Regelmäßiger Austausch, Tür- und Angelgespräche sowie vereinbarte Elterngespräche dienen dazu, die Entwicklung der Kinder gemeinsam zu begleiten.
Durch Elternversammlungen, Mitteilungen und Nachrichten über die Informationstafeln und Kinder-/Gruppenprofilen in der Kita-App gestalten wir unsere Arbeit transparent.
Elternversammlungen finden in regelmäßigen Abständen statt und bieten die Möglichkeit, Informationen auszutauschen, organisatorische Themen zu besprechen und sich aktiv am Kita-Alltag zu beteiligen.
Die Teilnahme der Eltern an den diversen Veranstaltungen ist gewünscht und trägt zur gemeinsamen Weiterentwicklung bei.
Zu Beginn des Kitajahres werden Vertreter aus der Elternschaft gewählt. Diese fungieren als Ansprechpartner für die Eltern der jeweiligen Gruppe sowie als Bindeglied zwischen Eltern und der Einrichtung.
Die Elternvertretung unterstützt die Zusammenarbeit, bringt Anliegen und Anregungen der Eltern ein und fördert den Austausch zwischen Familien und dem pädagogischen Team. Eine wertvolle und respektvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten trägt zu einem positiven Miteinander in der Einrichtung bei.
- Änderungsmitteilungen
Änderungen ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer. E-Mail) sind der Einrichtungsleitung unverzüglich mitzuteilen und in der Kita-App zu aktualisieren.
Besonders wichtig ist die Aktualität der Telefonnummern, um die Erziehungsberechtigten im Notfall erreichen zu können.
Alle Informationen und Unterlagen, die den Vertrag betreffen und verwaltungstechnisch Beachtung finden müssen, sind ebenfalls im Büro abzugeben oder via Kita-App oder Mail dem Büro mitzuteilen.
