Anmeldung

 

 

Für unsere Einrichtungen beginnen die Anmeldungen in jedem Jahr im Januar für eine Betreuung ab August des Jahres mit Start des neuen Kitajahres. Wir bitten den ab der zweiten Kalenderwoche hier zu findende Anmeldebogen ausgefüllt, vorzugsweise per E-Mail, an uns zu senden, um das Interesse an einem Betreuungsplatz ab August des jeweiligen Jahres zu bekunden. 

KEINE

Anmeldungen für den August 2024

📌

 

Aufgrund der bei den Knallerbsen in 2024 zu berücksichtigenden Geschwisterkinder können wir  vorerst keine Anmeldungen für eine ab dem neuen Kitajahr (August 2024) beginnende Betreuung entgegennehmen. 

Warteliste

Eine Warteliste führen wir nicht. Wir bitten hier um Verständnis.

Die Aufnahme eines Kindes außerhalb des Augustes (September oder Oktober) gestaltet sich eher schwierig. Unsere Einrichtungen sind in der Regel von August bis zum Ende des dann laufenden Kitjahres, im Juli des darauffolgenden Jahres, belegt. In anderen Monaten können wir nur dann einen Betreuungsplatz anbieten, wenn uns ein Kind zum Beispiel aufgrund eines Wohnortwechsels verlässt. Bei Interesse an einem Betreuungsbeginn außerhalb der genannten Zeit empfehlen wir, von Zeit zu Zeit nachzufragen, ob sich etwas für Sie günstiges ergeben hat. 

 

Besichtigungen

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir interessierte Eltern ausschließlich am Tag der offenen Tür bzw. vor einem bevorstehenden geplanten Abschluss eines Betreuungsvertrages durch unsere Häuser führen können. Weitere „Zwischenbesichtigungen“ würden den Kitaalltag zu sehr stören.

Der Tag der offenen Tür findet in der Regel einmal im Jahr statt. Der Termin wird mit ausreichendem Vorlauf auf unserer Homepage, auf Facebook und via Banner an unserer Hauswand in unserer Einrichtung im KHW bekannt gegeben. Ggf. weitere dazu bekannt gegebene Informationen, wie zum Beispiel eine entsprechende Anmeldung, sind bitte zu beachten. 

 

Notwendiges Wissen für den Abschluss eines Betreuungsvertrages

Für die Betreuung Ihres Kindes benötigen Sie berlinweit einen Kita-Gutschein. Einen Antrag für einen Kita-Gutschein können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt stellen. Mit dem Gutschein selbst können Sie eine Kindertagesstätte auswählen und einen Betreuungsvertrag schließen, wenn ein Platz frei ist. Seit dem 01. August 2018 ist die Betreuung in einer Kindertagesstätte von Berlin für alle Kinder ab Betreuungsbeginn kostenfrei. Es ist nur noch der Verpflegungsanteil in Höhe von 23,00 € im Monat an die jeweilige Einrichtung zu entrichten.

 

In unserer Kita besteht die Möglichkeit, auf Wunsch Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Unser Ansinnen ist es, dass alle Kinder das gleiche Essen zum Frühstück, zu Obstmahlzeiten und zum Vesper erhalten. Unsere Köche bereiten das Essen täglich frisch im vielfältigen und manchmal auch ausgefallenem, besonderem, nicht alltäglichem Angebot zu. Für diese Zusatzverpflegung sind in unseren Einrichtung 45,00 €/22,50 € zu zahlen. Da dieses Angebot nicht in der öffentlichen Gutschein-Finanzierung des Landes Berlin enthalten ist, ist deren Kostendeckung nur durch die Zahlung eines Zusatzbeitrages seitens der Eltern möglich. Dieser Zusatzbeitrag wird ausschließlich zweckgebunden zur Finanzierung der hier genannten Angebote eingesetzt. Über die Verwendung der Beiträge wird jährlich Bericht erstattet.

 

Sollten Sie die angebotenen freiwilligen Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, können die hiermit verbundenen Verpflichtungen gem. §§ 16, 23 KitaFöG i.V.m. § 5 RV Tag von Ihnen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende einseitig aufgehoben werden – ohne dass sich dies auf den mit uns geschlossenen Betreuungsvertrag für Ihr Kind auswirkt!
Gemäß § 23 KitaFöG i.V.m. § 5 RV Tag sind wir auf Ihren Wunsch hin grundsätzlich verpflichtet, auch einen Betreuungsplatz anzubieten, für den keine Zuzahlungen entstehen.